Das LGL – Einblicke in unsere Arbeit
Mit Untersuchungen, Risikobewertungen und Studien sowie mit Information, Aufklärung und Präventionsangeboten trägt das LGL dazu bei, dass die Menschen in Bayern gesund leben können. Das LGL arbeitet transparent, unabhängig und wissenschaftlich.
Das LGL ist die wissenschaftliche Fachbehörde Bayerns für Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit sowie Arbeitsschutz und Produktsicherheit. Über 1.500 Beschäftigte engagieren sich an den LGL-Standorten gemeinsam für sichere Lebensmittel und Produkte, gesunde Tiere und den Schutz vor Erkrankungen. Sie unterstützen die bayerischen Vollzugsbehörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, des amtlichen Veterinärwesens, des Arbeitsschutzes und der Marktüberwachung. Das LGL führt auch Forschungsprojekte durch und ist durch Kooperationen eng vernetzt.
Das LGL ist dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) sowie dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) nachgeordnet. Hauptsitz des Amtes ist Erlangen.
Das LGL hat als Behörde zahlreiche gesetzlich verankerte Informationsaufgaben. Diese sind unter anderem festgelegt in den Presse-, Verbraucher- und Umweltinformationsgesetzen. Das LGL informiert die Fachöffentlichkeit, Medien sowie Verbraucherinnen und Verbraucher, damit die Menschen in Bayern ihre eigenen gesundheitsbezogenen Entscheidungen treffen können. Ein wichtiges Angebot ist der LGL-Internetauftritt. Dies zeigen die 5.475.669 Seitenaufrufe aus dem Jahr 2024. Das LGL hat 581 Medienanfragen und 1.158 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, Firmen sowie Verbänden beantwortet. Darüber hinaus verfasst das LGL zahlreiche Pressemitteilungen und Fachpublikationen.
One Health-Gedanke als Basis
Der One Health-Gedanke ist die Basis der Arbeit des LGL. One Health bedeutet „eine Gesundheit“. Dieser Ansatz basiert auf der Annahme, dass die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und Umwelt eng miteinander verknüpft ist. Das heißt: Gesunde Lebensbedingungen umfassen eine gute Gesundheitsversorgung, gesunde und sichere Lebensmittel sowie intakte Ökosysteme. Aufgrund der vielschichtigen Zusammenhänge benötigen eine effiziente Lebensmittelüberwachung und ein wirkungsvoller Gesundheitsschutz einen interdisziplinären Ansatz. Am LGL sind daher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedenster Fachrichtungen beschäftigt und bewusst unter einem Dach vereint. Mehrere hunderttausend Untersuchungen jährlich tragen dazu bei, mögliche Risiken für die Bevölkerung vorausschauend einzuschätzen und zwischen berechtigten und unnötigen Befürchtungen zu differenzieren.
Risiken für die Bevölkerung bereits im Vorfeld zu erkennen, ist eines der Ziele des LGL, um rechtzeitig nachhaltige Präventions- und Abwehrstrategien entwickeln zu können. Das LGL erarbeitet risikoorientierte Proben-, Kontroll- und Überwachungspläne, die als Grundlage für regelmäßige, unangekündigte Kontrollen und Probenahmen dienen. Der analytischen Arbeit in den Laboren folgen die fachliche Bewertung und die rechtliche Einordnung der Ergebnisse, die – wo es nötig ist – in Handlungsempfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Politik und Verwaltung münden. Auf der Analytik des LGL bauen auch die fachlichen Gutachten sowie die Maßnahmen des Risikomanagements oder der Risikokommunikation auf. Ein weiterer wesentlicher Teil der Präventionsaufgaben des LGL ist es, ein mögliches Auftreten bestimmter Erkrankungen bei Mensch und Tier sorgfältig zu beobachten und Informations- und Präventionskonzepte zu entwickeln. Darüber hinaus entwickelt das LGL Strategien und Konzepte, um zukunftsweisend die Weichen für Gesundheit und Verbraucherschutz in Bayern zu stellen.
Struktur des LGL
Das LGL orientiert sich am Vorsorgeprinzip, das dazu beiträgt, Risiken und Gefahren für die menschliche Gesundheit rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und möglichst zu verhindern. Verschiedene wissenschaftlich ausgerichtete Landesinstitute und Abteilungen arbeiten in diesem Sinne fachübergreifend zusammen.
Lebensmittelüberwachung
Der umfangreiche Bereich der Lebensmittelüberwachung wird am LGL von mehreren Landesinstituten bearbeitet. Das Landesinstitut für Lebensmittel und Lebensmittelhygiene (LH) ist zuständig für sensorische, chemische, physikalisch-chemische, mikro- und molekularbiologische Untersuchungen sowie die zugehörige rechtliche Beurteilung aller Arten von Lebensmitteln hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Kennzeichnung und Bewerbung.
Die Probenuntersuchungen auf Rückstände, Kontaminanten und toxische Stoffe erfolgen im Landesinstitut für Rückstände, Kontaminanten und Verbraucherprodukte (RK). Die Überprüfung auf Bestrahlung und Radioaktivität gehört ebenso zu den Aufgaben wie alle chemischen Fragestellungen bei Trink- und Mineralwasser sowie zu kosmetischen Mitteln, Tabak, Bedarfsgegenständen mit Lebensmittel- und Körperkontakt, Haushaltschemikalien und Spielwaren.
Das Landesinstitut Planung und Lenkung Lebensmittelsicherheit (PL) unterstützt und berät die Behörden der Lebensmittel- und Veterinärverwaltung in vielfältiger Weise. Die interdisziplinären Kontrollteams wirken bei Betriebskontrollen mit und mit der Dachstelle Export besteht eine zentrale Anlaufstelle für Fragen des Exports. Weiter führt PL bayernweite Schwerpunktaktivitäten durch. Von der Fachgruppe Zoonosen erhalten die Behörden insbesondere Unterstützung bei der Aufklärung von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen. PL koordiniert die Probenplanung des LGL, betreut das Portal www.lebensmittelwarnung.de und nimmt an der Verbraucherhotline Hinweise auf mögliche Verstöße entgegen. Das Landesinstitut nimmt die Funktion der landesweiten Kontaktstellen wahr, zum Beispiel für das EU-Schnellwarnsystem RASFF oder den Internethandel, und unterhält eine zentrale Stelle für das Krisenmanagement. Fachleute unterstützen bei Betrieb und Nutzung digitaler Anwendungen der Überwachung und sind bei der Entwicklung neuer Systeme für die Digitale Plattform für den gesundheitlichen Verbraucherschutz beteiligt. Bei Abweichungen von den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, zum Beispiel Grenzwertüberschreitungen, kommt der fachlichen Einschätzung, ob eine Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegt, maßgebliche Bedeutung zu. Diese Einschätzung ist eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. In Fällen, bei denen kein gesetzlicher Grenzwert festgelegt ist, führen die Toxikologinnen und Toxikologen des LGL eine Einzelfallbewertung zur Beurteilung einer etwaigen Gesundheitsgefahr durch.
Öffentliche Gesundheit
Verschiedene Landesinstitute befassen sich mit den vielfältigen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Das Landesinstitut Gesundheit I (GP) bearbeitet epidemiologische und humanmedizinische Fragen sowie Themen der Gesundheitsförderung, Prävention, Digitalisierung und Versorgung. Das Institut beschreibt Risiken und Chancen für die menschliche Gesundheit aus der Bevölkerungsperspektive und liefert damit die Grundlage für Risikokommunikation und Risikomanagement. Das Landesinstitut für Gesundheit II (GI) bearbeitet infektiologische und pharmazeutische Themen sowie Fragen aus dem Bereich Hygiene. Dafür stehen akkreditierte und hochspezialisierte Labore zur Verfügung. Sind bei Ereignissen von besonderer Komplexität und insbesondere beim Vollzug der internationalen Gesundheitsvorschriften und des Infektionsschutzgesetzes an den bayerischen Flughäfen besondere Fachkenntnisse erforderlich, kommt die Taskforce Infektiologie zum Einsatz. GI stellt die Surveillance übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz sicher und beschäftigt sich mit infektionsepidemiologischen Studien, Forschungsprojekten und Ausbruchsuntersuchungen einschließlich mathematischer Modellierungen.
Das Landesinstitut Bayerisches Krebsregister (KR) erfasst die Daten von bösartigen Krebserkrankungen sowie von gutartigen Gehirntumoren aller Personen, die in Bayern wohnen oder behandelt werden. Im Rahmen der klinischen Krebsregistrierung werden auch Daten zu Diagnosen, Therapien und Krankheitsverlauf erhoben. Dies dient der Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung, zum Beispiel der Sicherstellung und Verbesserung der Versorgung von Patienten mit Krebserkrankungen. Arbeits- und umweltmedizinische, toxikologische sowie umweltepidemiologische Fragestellungen bearbeitet das Landesinstitut arbeits- und umweltbezogener Gesundheitsschutz und Produktsicherheit (AP). AP entwickelt außerdem zielgruppenbezogene Präventionsstrategien, insbesondere im Bereich Klimawandel und Gesundheit.
Arbeitsschutz und Produktsicherheit
Das Landesinstitut AP übernimmt auch Aufgaben bei der Überprüfung von technischen Produkten, insbesondere von persönlichen Schutzausrüstungen sowie bezüglich der klinischen Prüfung von Medizinprodukten. Weitere Schwerpunkte sind die Probenahme und Bewertung von Bioaerosolen am Arbeitsplatz und in der Umwelt sowie die Bestimmung von Fremdstoffen in der Innenraumluft. Das zu AP gehörende Arbeitsmedizinische Institut für Schulen (AMIS Bayern) unterstützt staatliche Schulen bei arbeitsmedizinischen, arbeitspsychologischen und sicherheitstechnischen Fragen.
Tiergesundheit
Um die Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit in Bayern kümmern sich am LGL die Landesinstitute für Tiergesundheit (TG I und II): TG I befasst sich mit Tierschutz, der Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln und der Untersuchung von Futtermitteln. Die Aufgaben umfassen insbesondere die Unterstützung und Beratung der nachgeordneten Behörden durch Stellungnahmen und Gutachten in besonderen Fällen. TG II befasst sich mit der Diagnose, Überwachung und Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten, hierfür sind umfangreiche pathologisch-anatomische und labordiagnostische Untersuchungen notwendig. Die ständige Überwachung des Freiheitsstatus Bayerns in Bezug auf definierte Tierseuchen wird durch vielfältige Monitoringprogramme sichergestellt.
Weitere Abteilungen des LGL
Berufe im Öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst sowie bei der Lebensmittelüberwachung erfordern spezielle Kenntnisse. Die Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL) ist für diese Berufe die zentrale Bildungseinrichtung in Bayern. Unter dem Dach der AGL befindet sich auch die Akademie für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin (ASUMED) sowie die Staatliche Berufsfachschule für Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten. Spezielles Wissen für einen reibungslosen Ablauf. Neben den wissenschaftlichen Landesinstituten sorgen verschiedene weitere Abteilungen und Stabsstellen dafür, dass eine große und komplexe Behörde wie das LGL funktioniert. Hierzu gehören die Zentralabteilung, die Stabsstelle Präsidialbüro, Koordination und Strategie sowie das Zentrale Qualitätsmanagement. Des Weiteren wurde das LGL 2024 von der Bayerischen Staatsregierung mit dem Verwaltungsvollzug des Konsumcannabisgesetz (KCanG) betraut. Konkret handelt es sich um das Erlaubnisverfahren und die im KCanG vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung des gemeinschaftlichen Anbaus von Konsumcannabis in Anbauvereinigungen.
Akkreditierung
Die Labore des LGL sind im medizinischen Bereich nach DIN EN ISO 15189 und im Bereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die aktuellen Anlagen zu den Akkreditierungsurkunden des LGL (D-ML-19082-01 für Medizinische Labore und D-PL-19082-02 für Prüflabore) finden sich in der Datenbank der akkreditierten Stellen der DAkkS.